Konservierer
Grenzfall
Dehydracetsäure ist nach clevias Low-Tox-Linie ein Grenzfall. Grenzfall der Form: synthetischer Konservierer, aus Diketen hergestellt. In der EU zugelassen (höchstens 0,6 %, nicht in Sprays) und in zertifizierter Naturkosmetik erlaubt — wie Sorbinsäure oder Natriumanisat, meist im Verbund mit Benzylalkohol. Er hemmt Pilze und Bakterien im Produkt und in geringerem Maß auf der Haut; einen Pflegenutzen hat er nicht. Auf Etiketten steht er als Dehydroacetic Acid.
Stand 07. Oktober 2026 · beurteilt von clevia nach der Low-Tox-Linie, nicht nach dem gesetzlichen Grenzwert
Nicht daran, ob ein Stoff erlaubt ist, sondern ob er in einen Körper gehört. Ein Grenzwert ist das Ergebnis eines Verfahrens, nicht einer Frage nach dem Körper. Zwischen „im Verdacht" und „verboten" liegen Jahre — in dieser Zeit steht der Stoff im Regal.
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