Färbendes Lebensmittel
Grenzfall
Kirschsaftkonzentrat (färbend) ist nach clevias Low-Tox-Linie ein Grenzfall. Eingedickter Kirschsaft, hier zum Färben. Rechtlich eine Zutat, kein Farbstoff. Grenzfall der Form: die Frucht ist rein, das Konzentrat ist ein Auszug mit eingeengtem Fruchtzucker, der nur färben soll. Auf Etiketten steht er als Cherry juice concentrate (colour).
Stand 07. Oktober 2026 · beurteilt von clevia nach der Low-Tox-Linie, nicht nach dem gesetzlichen Grenzwert
Nicht daran, ob ein Stoff erlaubt ist, sondern ob er in einen Körper gehört. Ein Grenzwert ist das Ergebnis eines Verfahrens, nicht einer Frage nach dem Körper. Zwischen „im Verdacht" und „verboten" liegen Jahre — in dieser Zeit steht der Stoff im Regal.
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