Konservierer
Grenzfall
Natriumdehydroacetat ist nach clevias Low-Tox-Linie ein Grenzfall. Grenzfall der Form: Natriumsalz der Dehydracetsäure, eines synthetischen Konservierers aus Diketen. In der EU als Konservierer zugelassen (höchstens 0,6 % als Säure, nicht in Sprays) und in zertifizierter Naturkosmetik erlaubt — wie Sorbinsäure oder Natriumanisat. Er hemmt Pilze und Bakterien im Produkt und in geringerem Maß auf der Haut; einen Pflegenutzen hat er nicht. Auf Etiketten steht er als Sodium Dehydroacetate.
Stand 07. Oktober 2026 · beurteilt von clevia nach der Low-Tox-Linie, nicht nach dem gesetzlichen Grenzwert
Produkte aus clevias Verzeichnis, bei denen dieser Stoff im Urteil auftaucht. Niedrigster Score zuerst.
Nicht daran, ob ein Stoff erlaubt ist, sondern ob er in einen Körper gehört. Ein Grenzwert ist das Ergebnis eines Verfahrens, nicht einer Frage nach dem Körper. Zwischen „im Verdacht" und „verboten" liegen Jahre — in dieser Zeit steht der Stoff im Regal.
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